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Regulatorische Anforderungen

Unser Ambitionsniveau – da wollen wir hin

Für uns ist die Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Anforderungen selbstverständlich. 

Unsere Nachhaltigkeitsinitiativen

2025

Update zum Omnibus-Verfahren

Wurde das Rad der Regulierung in Sachen Nachhaltigkeit vielleicht etwas zu weit gedreht? Auch Politiker und Institutionen auf EU-Ebene haben sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und in der Folge das Omnibus-Paket ersonnen. In der Folge wird die bereits verabschiedete Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zunächst verschoben und ferner inhaltlich entschärft, um insbesondere KMU von der Bürokratie zu entlasten.

„Stop the clock“ (die Uhr anhalten) heißt die Initiative, die, ausgehend von der EU-Kommission, das Parlament in Straßburg im April beschloss. Der Rat der EU hatte bereits zuvor seine Zustimmung gegeben. Mit dem Inkrafttreten des Rechtsakts verschieben sich die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfalt in der Lieferkette um zwei Jahre – von 2025 auf 2027 für große Unternehmen, von 2027 auf 2029 für davon betroffene KMU. Gleichzeitig sollen die Regeln für die Berichterstattung inhaltlich geprüft und in ihrem Umfang reduziert werden – ein entsprechender zweiter Rechtsakt wurde bereits von der Europäischen Kommission vorgestellt. All dies soll dem Zwecke der Entlastung von Bürokratie und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU dienen, beschlossen durch die Staatsund Regierungschefs im November 2024 in Budapest.

Politische Zielmarken im Praxistest
Das ist ein Erfolg auch für die mittelständische Wirtschaft. Ihre Interessenvertreter haben in zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen auf die konkreten Herausforderungen in den umzusetzenden Prozessen hingewiesen. So auch Tim Geier vom Mittelstandsverbund. „Die Bedeutung von Nachhaltigkeit steht nicht zur Debatte. Aber wenn politisch Zielmarken gesetzt werden, müssen diese unbedingt praxistauglich sein. Das bedeutet konkret, dass die Berichtspflichten insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen handhabbar sein müssen“, betont der Geschäftsführer des Verbandes.

Nun also Schritte in die richtige Richtung. Konkret soll die Zahl der aktuell von berichtspflichtigen Unternehmen zu erhebenden Datenpunkte massiv beschränkt werden. Gesprächsbedarf gibt es weiterhin. Beispielsweise ist immer noch vorgesehen, unterschiedliche Standards zu Art und Anzahl der zu erhebenden Daten zu setzen – je nachdem, ob große oder kleinere Unternehmen betrachtet werden. „Das ist zu kompliziert. Unser Ansatz ist: Denkt von vornherein vom Mittelstand her und nutzt diesen Rahmen für alle Unternehmensgrößen. Dann kommt es auch nicht zu Trickle-down-Effekten“, sagt Tim Geier. Gemeint ist damit, dass große Unternehmen Nachweispflichten beispielsweise in der Lieferkette durchreichen – das ist zwar per Gesetz verboten, in der Praxis aber gleichwohl zu beobachten.

Dynamik und Komplexität bleiben hoch
Man werde als Mittelstandsverbund somit auch in den weiteren Debatten genau auf die Details und die konkreten Folgen für KMU achten müssen, folgert Tim Geier. Denn schließlich ist die CSRD zwar die für mittelständische Unternehmen bedeutendste, aber nicht die einzige EU-Richtlinie im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Man denke da an die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD oder die EU-Taxonomie-Verordnung. Auch sie sind Teil des Omnibus-Pakets. Folglich ist nicht nur die Komplexität, sondern auch die Dynamik ausgesprochen hoch. „Wichtig ist, dass die Unternehmen schnellstmöglich rechtliche Klarheit haben, auf welche Pflichten sie sich einstellen müssen“, fordert Tim Geier. „Mit Blick auf die erwartungsgemäß langwierigen Prozesse in den anstehenden Verhandlungen um inhaltliche Änderungen wird die Zeit knapp.“ Der Countdown läuft. Die europäischen Gesetzgeber müssen nun zielgerichtet arbeiten.

(Quelle: PVH Magazin Ausgabe 2/2025, S. 24)

EU-Entwaldungsverordnung: Kommission schlägt Übergangsfrist vor

Zunächst war das Inkrafttreten der „EU Deforestation Regulation“ (EU-Entwaldungsverordnung, kurz: EUDR) zum Jahresende 2024 geplant, doch Anfang Oktober hat die EU-Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vorgeschlagen. So haben Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Das Gesetz gilt dann ab 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. In einer Pressemitteilung der Kommission aus Oktober heißt es dazu: „Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, können die zusätzlichen zwölf Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.“ Das E/D/E behält die Entwicklungen im Blick und wird sich gemeinsam mit Prewave dieses Themas annehmen, um eine technische Lösung anzubieten.

(Quelle: PVH Magazin Ausgabe 4/2024, S. 61)

Onlineplattform leadity für das CSRD-Management

Die Nachweis- und Dokumentationspflichten, die Unternehmen im Bereich ESG (Environmental, Social und Governance) zu erfüllen haben, nehmen stetig zu. Um den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) gerecht zu werden, setzt das E/D/E auf die Onlineplattform Leadity – und macht diese Lösung über einen Rahmenvertrag auch Mitgliedsunternehmen zugänglich.

Als webbasierte Plattform dient Leadity dazu, Unternehmen die gesetzeskonforme Umsetzung der CSRD-Anforderungen zu erleichtern. Ebenso kann das Tool für ein softwaregestütztes Nachhaltigkeitsmanagement inklusive Berechnung des CO2-Fußabdrucks nach Greenhouse Gas Protocol genutzt werden. Die Lösung wurde von der etablierten Nachhaltigkeitsberatung Fjol digital mit mehr als 15 Jahren Praxiserfahrung entwickelt und basiert auf der wissenschaftlichen Expertise des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung der Universität Witten/Herdecke.

Leadity zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Reportings einfach und effizient zu ermöglichen. Leitfäden und Datenvorlagen helfen schnell einzusteigen, weitreichende Automatisierung trägt dazu bei, den administrativen Aufwand rund um die CSRD-Umsetzung zu reduzieren. „Wir haben uns verschiedene Tools angeschaut und anhand diverser Kriterien evaluiert, was zu uns und zu dem Verbund passt. Insbesondere die Kooperation, die der Mittelstandverbund mit Leadity geschlossen hat, und der Bezug zum Verbundgruppengeschäft, haben uns überzeugt“, sagt Jennifer Träptau, Beauftragte für Nachhaltigkeit der E/D/E Gruppe. „Interessierte Mitglieder können Leadity ab sofort zu vergünstigten Konditionen über einen Rahmenvertrag verwenden. Zudem prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer weitergehenden Lösung im Verbund“, so Marc Gründler, Leiter Mitgliedermanagement, Business NETZWERK, Marktleistungen Nachhaltigkeit.

Auch für Unternehmen, die (noch) nicht CSRD-pflichtig sind, bietet das Tool viele Vorteile bei dem Management ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und dem Reporting in verschiedenen etablierten Standards, beispielsweise bei der softwaregestützten Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts nach GRI-Standard (Global Reporting Initiative), dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex, dem ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften und weiteren.

(Quelle: PVH Magazin Ausgabe 4/2024, S. 61)

Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Neues Leistungsangebot speziell für KMU

Die wachsenden regulatorischen Anforderungen an die Wirtschaft stellen im PVH neben den direkt betroffenen großen Unternehmen auch kleinere und mittlere Händler vor Herausforderungen. Diese sind zwar noch nicht selbst berichtspflichtig, von ihnen wird jedoch zunehmend von Kundenseite eine Auskunftsfähigkeit zur Lieferkette erwartet. Für sie hat der E/D/E Partner Prewave ein neues Angebotspaket konzipiert, welches eine Bestätigung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten unter anderem aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umfasst. Das neue Leistungspaket wird deutlich kostengünstiger angeboten und kann zum Beispiel als Nachweis bei Ausschreibungen oder bei marktseitigen Anfragen vorgehalten werden. Die Mitglieder, die unmittelbar von den gesetzlichen Vorgaben des LkSG betroffen sind, können weiterhin auf das bekannte Paket zugreifen, welches alle Anforderungen des LkSG inklusive der Erstellung eines BAFA-Berichts abbildet.

Mehr als 1,2 Mio. Unternehmen im Blick
Die KI-basierte Software Prewave nutzt maschinelles Lernen und erkennt Risiken in der Lieferkette. Sie wertet Informationen in über 100 Sprachen aus, ordnet weltweit mehr als 1,2 Millionen Unternehmen im Hinblick auf regulatorische Vorgaben ein und nimmt Analysen zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen vor. Prewave positioniert sich als zentraler Dienstleister für regulatorische Anforderungen, auch für solche wie REACH, ROHS, EUDR, WEEE oder Konfliktmineralien, die über die Vorgaben im Rahmen des LkSG hinausgehen.

(Quelle: PVH Magazin Ausgabe 2/2024, S. 72)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: E/D/E bietet einfache und schlanke Lösung

Um die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu gewährleisten, arbeitet das E/D/E seit dem 1. April 2023 mit dem Dienstleister Prewave zusammen. Die KI-basierte Softwarelösung des innovativen Wiener Anbieters nutzt maschinelles Lernen und erkennt Risiken in der Lieferkette. Sie wertet Informationen in über 100 Sprachen aus, ordnet weltweit mehr als 700.000 Unternehmen im Hinblick auf regulatorische Vorgaben ein und unterzieht sie einer Analyse bezüglich der Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen. Dies kann auch für kleine Unternehmen, die noch nicht zur Einhaltung des LkSG verpflichtet sind, Vorteile bieten.

Die Partnerschaft zwischen dem E/D/E und Prewave ermöglicht den nationalen und internationalen Mitgliedern der Wuppertaler Verbundgruppe die Nutzung der innovativen Technologie. Über nur eine Anwendung können sie einfach, selbstbestimmt und zu jeder Zeit notwendige Informationen aus ihren Lieferketten transparent abrufen. Somit werden Prewave-Nutzer von den mit dem LkSG verbundenen hohen administrativen Aufwänden deutlich entlastet, gleichzeitig wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wesentlich erleichtert.

Zudem bietet das E/D/E seinen Mitgliedern und Partnern durch die Zusammenarbeit ein Produkt mit großen Entwicklungspotenzialen und dem übergeordneten Ziel, gemeinsam die beste Lösung auch für zukünftige Anforderungen für den PVH zu entwickeln – ausgerichtet an den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Branche. Gleichzeitig ist die Lösung auch über den PVH hinaus – beispielsweise für das Verbundgruppengeschäft der ETRIS BANK – einsetzbar.

Neuer Leistungsbaustein mit umfangreichen Vorteilen
Neben den genannten Vorteilen ist es für jedes einzelne Mitglied möglich, zu den E/D/E eigenen Lieferanten individuell und vertraulich auch Zusatzlieferanten eigenständig zu prüfen. Zudem profitieren E/D/E Mitglieder von exklusiven Nutzungskonditionen und einer Ansprechperson bei Prewave, die eigens dem E/D/E und seinen Partnern zur Verfügung steht und die Softwarelösung anhand der individuellen Bedürfnisse weiterentwickelt.

Über die Anforderungen des LkSG hinaus werden weitere Richtlinien integrierbar sein. Überdies ist die schon bald geltende europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung heute fest im Fokus der Anwendung, wodurch die Interessen der E/D/E Mitglieder auch in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Lösung von Prewave geht über den deutschen Markt hinaus und bildet zunehmend auch Rechtsordnungen anderer europäischer Länder ab. 

Durch die Zusammenarbeit mit Prewave bietet das E/D/E seinen Händlern und Lieferanten eine KI-basierte Lösung, die auf der einen Seite eine deutliche administrative Entlastung ermöglicht und auf der anderen Seite die Einhaltung der mit dem LkSG verbundenen gesetzlichen Anforderungen mit mehr Leichtigkeit sicherstellt.

(Quelle: E/D/E Pressemitteilung)